Für fast alle Studienfächer gelten heutzutage Zulassungsbeschränkungen wie der „Numerus clausus“ oder universitäre Bestimmungen, wodurch nicht alle Studienanfänger gleich einen Studienplatz in ihrem Wunschstudiengang erhalten können. Gerade in den medizinischen Studiengängen, wie der Human- und Zahnmedizin, wo die ZVS jährlich die Studienplätze vergibt, bedeutet dies oft eine längere Wartezeit, oft Jahrelang. Jedes Jahr werden daher unzählige Studienplätze mittels einer Studienplatzklage erstritten.
Ebenfalls ist der Begriff „Studienplatzklage“ mit dem Begriff „Studienplatz-Eilantrag“ gleich zusetzten. Dieser wird jedoch eher selten verwendet. Unabhängig vom eigentlichen Bewerbungsverfahren über die Zentralen Vergabestellen bietet die Studienplatzklage Abiturienten die Möglichkeit das Wunschstudium zu realisieren.


